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LVwA Berlin: Wichtige Änderung im Antragsverfahren

 

Ab dem 1. November 2011 müssen Landesbeamte in Berlin beim Beihilfeantrag besonders aufpassen, denn es gibt gravierende Änderungen im Ablauf. Konnte man bisher die Dokumente zum Beihilfeantrag im Original einreichen, sollte man das in Zukunft unbedingt vermeiden.

 

Denn ab diesem Datum digitalisiert das Berliner Landesverwaltungsamt die eingesandten Dokumente und vernichtet anschließend das Papier. Also sollten auf keinen Fall Originaldokumente eingereicht werden, sondern immer nur Kopien der Rechnungen, Urkunden etc. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn das Original mehrfach benötigt wird um die Krankenkosten korrekt abzurechnen.

 

Auch die Formerfordernisse an Rezepte hebt die Behörde in ihrem Informationsblatt noch einmal hervor und unterstreicht hiermit die Wichtigkeit der Belegprüfung.


Übrigens: Für Mandanten der MEDIRENTA ändert sich nichts.

Das geänderte Verfahren berücksichtigt MEDIRENTA automatisch und übernimmt in der Regel auch die Archivierung der Originalbelege für seine Mandanten.

 

MEDIRENTA prüft zudem alle Krankenkostenbelege nicht nur auf die Formerfordernisse sondern bei Rechnungen auch nach den geltenden Vergütungsrichtlinien (z.B. GOÄ/GOZ ).

 

Wenn auch Sie Mandant werden möchten, verwenden Sie einfach unser Kontaktformular.

Das amtliche Informationsblatt finden sie hier.

 

Beihilfe - leicht gemacht !