Privatklinik
Die Beihilfevorschriften sehen bei Behandlungen in Privatkliniken mittlerweile Kürzungen vor. Die sich daraus ergebenden Selbstbehalte sind im Vorfeld der Behandlung nur sehr schwierig abzuschätzen. Grundsätzlich erfolgt die Kürzung
auf die Kostenhöhe, wie sie bei einer Behandlung in der Ihrem Wohnort nächstgelegenen Universitätsklinik angefallen wäre. -Siehe hierzu auch unsere Pressemitteilung-
Auch die Tarife der meisten Krankenkassen sehen für derartige Kürzungen der Beihilfen keine Leistungen vor. Um Ihnen jedoch bei der Ermittlung des zu erwartenden Selbstbehaltes behilflich zu sein, empfehlen wir Ihnen den Service der Atos-Praxisklinik, Heidelberg, die auf ihrer Homepage einen Beihilferechner eingerichtet hat. Dieser ermöglicht die Ermittlung des ungefähr zu erwartenden Selbstbehaltes. Wir weisen jedoch darauf hin, dass weder die Klinik noch wir für die Verbindlichkeit des Ergebnisses garantieren können. Bitte befragen Sie hierzu Ihre Beihilfestelle.




