Berlin: Impfung gegen Schweinegrippe - nicht beihilfefähig aber kostenlos
Das Land Berlin hat sich als einer der Kostenträger an dem auf Landesbene gegründeten Fonds zur Finanzierung der Schutzimpfungen beteiligt. Hierdurch sind alle für die Impfung der beihilfeberechtigten aktiven Dienstkräfte und beihilfeberechtigten Versorgungsempfänger entstehenden Kosten abgedeckt.
Dies bedeutet, dass die Impfleistungen gegen das neue Influenzavirus A/H1N1 (sog. Schweinegrippe) nicht beihilfefähig sind. Beihilfeberechtigten Personen entstehen jedoch keine Kosten für diese Impfung da der impfende Arzt in diesem Falle keine Rechnung an den Patienten ausstellt.
Am 22.10.2009 hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz über das Berliner Konzept zur Durchführung der Impfung der Bevölkerung gegen das neue Influenzavirus A/H1N1 in einer Pressekonferenz informiert. Die hierzu veröffentlichte Presseerklärung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz finden Sie auf der folgenden Seite:
Presseerklärung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz
Weitere detaillierten Informationen zur Durchführung der Impfung sowie weiterführende Hilfestellungen bietet die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz auf den folgenden Informationseiten an:
Informationseiten der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz
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