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Ergebnis

Die Medirenta ist gesetzlich anerkannter Rechtsdienstleister

 

Das Rechtsdienstleistungsgesetz gilt seit dem 1. Juli 2008 und dient dem Verbraucherschutz. Rechtsuchende sollen nur von Personen beraten werden, welche die erforderliche Sachkunde besitzen. Dies soll verhindern, dass Sie als Verbraucher durch fehlerhafte Rechtsbesorgung Rechtsnachteile erleiden oder Rechtspositionen verlieren.

 

Die geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten darf nunmehr neben der Rechtsanwaltschaft grundsätzlich nur von verkammerten Rechtsbeiständen und Personen durchgeführt werden, die eine entsprechende Erlaubnis nach dem

Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) bzw. dem Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG) besitzen und die im Rechtsdienstleistungsregister registriert sind.

 

Der BDR, der Bundesverband Deutscher Rechtsbeistände/Rechtsdienstleister e.V. ist die Standesorganisation dieser Erlaubnisinhaber.
Als repräsentativer Berufsverband vertritt er deren Belange in der Öffentlichkeit.

Die Medirenta ist Mitglied im BDR.