Bundesweite Beihilfe-Hotline:
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Umfrage

Wissen Sie genau welche Beihilfeansprüche sie geltend machen können ?






Ergebnis

Endgültig geklärt: Auch nicht versicherte Beamte sind beihilfeberechtigt!

 

Ein Bundesland - in diesem Falle Baden-Württemberg - kann seine Beamten mittels des Beihilferechts nicht zwingen, eine Versicherung auf Grund der seit Anfang 2009 geltenden allgemeinen Versicherungspflicht abzuschließen. Die entsprechende

Berufung des Landes wurde abgewiesen und eine Revision nicht mehr zugelassen.
Die ursprüngliche Klägerin, eine pensionierte Landesbeamtin,  hat damit ihren Beihilfeanspruch durchsetzen können, allerdings natürlich nur die ihr als Pensionärin zustehenden 70% der Ursprungsrechnung.


VGH Baden-Württemberg
Urteil vom 28.10.2010, 10 S 2821/09


Empfehlung unseres Beihilfeteams:

Wir raten allen unseren Mandanten, sich in jedem Fall unabhängig von einer entsprechenden Verpflichtung rechtzeitig und ausreichend gegen Krankheitskosten zu versichern.