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Aktuelle Urteile zur Kostendämpfungspauschale

Mit Urteil vom 22. Juni 2007 (Az.: 6 K 67/07.KO) hat das Verwaltungsgericht Koblenz die in Rheinland-Pfalz bestehende Regelung zur Kostendämpfungspauschale für formell unzulässig erklärt, da keine ordnungsgemäße Einführung durch Gesetz erfolgte. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt, es ist noch nicht rechtskräftig. Die Behörden sind weiterhin angewiesen die Pauschale zu berücksichtigen. Es wird deshalb empfohlen, bei noch nicht bestandskräftigen Beihilfebescheiden vorsorglich Widerspruch einzulegen.

Das OVG Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 18. Juli 2007 (Az.: 6 A 3535/06) den Abzug der Kostendämpfungspauschale von der Beihilfe für rechtwidrig erklärt. Als Begründung führt das Gericht ein widersprüchliches Verhalten des Dienstherrn an: einerseits wird der Besoldung ein bestimmter Anteil beigefügt, der für die Eigenvorsorge der Beamten im Krankheitsfall eingesetzt werden soll, andererseits wird der Beamte über diese Eigenvorsorge hinaus belastet, indem die Beihilfe um die Kostendämpfungspauschale gekürzt wird. Überdies verstoße die Kostendämpfungspauschale gegen das beamtenrechtliche Rücksichtnahmegebot. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht (die das Land einlegen kann) ist zugelassen.