Bundesweite Beihilfe-Hotline:
030 / 27 00 00

Umfrage

Wissen Sie genau welche Beihilfeansprüche sie geltend machen können ?






Ergebnis

26.05.2008 - Beihilfevorschriften unwirksam

Das Verwaltungsgericht Göttingen entschied am 26.02.2008, dass die Beihilfevorschriften des Bundes nicht mehr anwendbar sind (VG Göttingen 3 A 277/07).

Das Bundesverwaltungsgerichts hatte bereits mit Urteil vom 17.06.2004 (2 C 50.02) festgestellt, dass die Beihilfevorschriften des Bundes unwirksam sind, da ihnen die rechtliche Grundlage fehle. Es räumte dem Gesetzgeber aber eine Übergangsfrist zur Neuregelung des Beihilferechts ein.

Seit dieser Entscheidung hat der Gesetzgeber an der rechtlichen Grundlage der Beihilfevorschriften jedoch nichts verändert. Vielmehr wurden von dem Verordnungsgeber ohne eine entsprechende Ermächtigung weitere Änderungen an den Beihilfevorschriften vorgenommen.

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat nunmehr geurteilt, dass die vom Bundesverwaltungsgericht gesetzte Übergangsfrist bereits spätestens am 30.09.2006 abgelaufen sei. Ab dem 01.10.2006 seien die Beihilfevorschriften daher nicht mehr anwendbar.

Gegen dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen ist Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt worden.

Sollte das Bundesverwaltungsgericht diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Göttingen bestätigen, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf die Beihilfe. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Göttingen ist die Beihilfe dann nur noch in Höhe des privat abgesicherten Kostenteils beschränkt.

Die Auswirkungen dieser Entscheidung betrifft nicht nur die Beamten des Bundes sondern auch viele Landesbeamte, da in vielen Bundesländern auf die Beihilfevorschriften des Bundes verwiesen wird.

Beamte sollten ihre Beihilfebescheide daher in Zukunft genau prüfen und Widerspruch einlegen.