Bundesweite Beihilfe-Hotline:
030 / 27 00 00

Umfrage

Wissen Sie genau welche Beihilfeansprüche sie geltend machen können ?






Ergebnis

Eigene Landesbeihilfeverordnung -LBhVO- für Berlin!

Ab dem 1.10.2009 gibt es im Land Berlin eine eigene Beihilfeverordnung. Sie sieht im Wesentlichen die Leistungen der neuen Bundesbeihilfeverordnung vor mit drei wesentlichen Ausnahmen:

  • In Berlin gibt es mit Wirkung vom 1.10.2009 (Behandlungstag) KEINE Medikamenteneigenanteile mehr!
  • Nicht verschreibungspflichtige Medikamente sind grundsätzlich wieder beihilfefähig
    (Ausnahmen z.B. Schnupfenmittel, Hustenlöser, Abführmittel, etc.)
  • Die Praxisgebühr erhöht sich von derzeit 10,- auf 12,- Euro