Eigene Landesbeihilfeverordnung -LBhVO- für Berlin!
Ab dem 1.10.2009 gibt es im Land Berlin eine eigene Beihilfeverordnung. Sie sieht im Wesentlichen die Leistungen der neuen Bundesbeihilfeverordnung vor mit drei wesentlichen Ausnahmen:
- In Berlin gibt es mit Wirkung vom 1.10.2009 (Behandlungstag) KEINE Medikamenteneigenanteile mehr!
- Nicht verschreibungspflichtige Medikamente sind grundsätzlich wieder beihilfefähig
(Ausnahmen z.B. Schnupfenmittel, Hustenlöser, Abführmittel, etc.) - Die Praxisgebühr erhöht sich von derzeit 10,- auf 12,- Euro




