Die bessere Wahl?

Freie Heilfürsorge oder privat versichert mit Beihilfeanspruch?

Mit der aktuellen Verordnung können künftige Beamtinnen und Beamte in Baden-Württemberg bei der Begründung ihres Beamtenverhältnisses ihr einmaliges Wahlrecht zwischen Beihilfe und Heilfürsorge dauerhaft ausüben. Die dafür notwendige Änderung des Landesbeamtengesetzes Baden-Württemberg wurde bereits am 15. Oktober 2020 durchgeführt.

Diese Regelung gilt für Beamtinnen und Beamten des mittleren und gehobenen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes im Justizvollzug sowie des Abschiebungshaftvollzugsdienstes, insgesamt rund 3.500 Personen. Die freie Heilfürsorge, die ja auch für aktive Soldaten gilt, gibt es in B.-W. auch schon für Polizistinnen und Polizisten sowie Beamtinnen und Beamte der Berufsfeuerwehr.

Laut Pressemitteilung des baden-württembergischen Innenministeriums übernimmt das Land Baden-Württemberg bei der freien Heilfürsorge „die entstehenden Krankheitskosten, also zum Beispiel die medizinische Versorgung im Krankheitsfall, die zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz, die stationäre Behandlung im Krankenhaus, medizinische Reha-Maßnahmen in entsprechenden Einrichtungen und eine ambulante ärztliche Versorgung mit vorbeugenden Gesundheitsmaßnahmen.“

Ob damit die Vorteile einer privaten Krankenversicherung plus staatlicher Beihilfe erreicht werden können, muss die Erfahrung zeigen. Immerhin handelt es sich um eine schwere, weil folgenreiche Entscheidung ausgerechnet am Anfang des Berufsweges – und sie ist unumkehrbar.

Und was einschränkend deutlich gesagt werden muss, im Pflegefall wird es doch wieder kompliziert. Denn die Beamtinnen und Beamten in Baden-Württemberg haben ihren Anspruch auf Pflegeleistungen grundsätzlich immer nach der gültigen Beihilfeverordnung. Dieser Anspruch besteht für alle Beamtinnen und Beamte des Landes in gleichem Umfang und unabhängig davon, ob sie sich für die Heilfürsorge entschieden haben. Pflegeleistungen gehören daher nicht gesondert zum Leistungsumfang der Heilfürsorge, sondern es gelten die allgemeinen beihilferechtlichen Regelungen.

Wer die Wahl hat, hat auch in diesem Fall leider die Qual! Betroffene sollten sich in jedem Fall vor ihrer Entscheidung gründlich über deren Vor- und Nachteile informieren.

Abrechnungstechnisch ganz auf der sicheren Seite sind alle Betroffenen mit dem Komplett-Service der Medirenta. Denn deren Fachleute berücksichtigen selbstverständlich alle aktuellen Änderungen bei den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen und sind stets auf dem neuesten Stand – bundesweit.