Beihilfe ist für gesetzlich Versicherte selten ein Thema. Das kann sich schlagartig ändern, wenn der beihilfeberechtigte Partner stirbt. Mit vielen Konsequenzen.

Ein Beispiel aus der Praxis: Die Witwe eines Beamten erbt aufgrund der Versorgungsansprüche in Form von Witwenpension auch einen Beihilfeanspruch, unabhängig vom eigenen Versicherungsstatus als gesetzlich Versicherte. Es besteht sogar Mitteilungspflicht gegenüber der Krankenkasse, obwohl sich zunächst nicht viel ändert. Bei einigen kostenträchtigen Leistungen allerdings, wie z.B. Zahnersatz oder bei Krankenhaus-Aufenthalten trägt die Beihilfe unter Umständen Kosten, die über den gesetzlichen Anteil hinausgehen und die Patientin somit finanziell entlasten.

Wichtig ist, zu wissen, welche Ansprüche man hat und wie diese geltend zu machen sind. Neben den finanziellen Aspekten gilt es viele Formalitäten und Bestimmungen zu kennen und zu beachten. Hilfreiche Informationen findet man im Internet oder einer erfahrenen Beihilfeberatung wie Medirenta.