Die Anhebung der Einkommensgrenze – in Brandenburg leider Fehlanzeige!

Eigentlich ist es eine gute Nachricht für alle Beihilfeberechtigten, ihre Angehörigen oder Betreuer in Brandenburg: Die Neunte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) vom 1. Dezember 2020 ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten und bringt eine ganze Reihe von Verbesserungen für die Betroffenen.

Diese Änderungsverordnung gilt gemäß dem Landesbeamtengesetz auch für die Beamt*innen sowie für die Versorgungsempfänger*innen des Landes Brandenburg. Allerdings mit einer Einschränkung: Die eigentlich längst überfällige Anhebung der Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Personen nach der BBhV ab 1. Januar 2021 auf 20 000 Euro gilt nicht für die Beamt*innen sowie für die Versorgungsempfänger*innen des Landes Brandenburg. Hier bleibt es bei der bisherigen Einkommensgrenze von 17 000 Euro.

Alle anderen neuen leistungsrechtlichen Regelungen gelten für die ab dem Jahr 2021 entstandenen Aufwendungen. Leider bleiben die bisherigen landesrechtlichen Regelungen zur Kostenerstattung von Wahlleistungen gültig, nach denen Aufwendungen für diese Leistungen anders als nach der BBhV für die Landesbeamten in der Regel nicht beihilfefähig sind.

Ganz auf der sicheren Seite sind alle Betroffenen mit dem Komplett-Service der Medirenta. Denn deren Fachleute berücksichtigen selbstverständlich alle aktuellen Änderungen bei den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen und sind stets auf dem neuesten Stand, natürlich nicht nur in Brandenburg, sondern bundesweit.