Gute Nachrichten, denn zum 1.1.2021 wurde nicht nur die Einkommensgrenze für in der Beihilfe berücksichtigungsfähige Angehörige angehoben, für Ehepartner von 17.000 auf 20.000 Euro. Diese neue Einkommensgrenze passt sich darüber hinaus dynamisch an die Entwicklung der Renten an. Was im Klartext bedeutet, dass ab dem Beihilfejahr 2024 der Ehepartner immerhin 20.878 Euro verdienen darf. Der Gesamtbetrag der Einkünfte für 2024 wird anhand des Steuerbescheides 2022 ermittelt. Grundlage dieser erfreulichen Anpassung für die Beihilfeberechtigten des Bundes ist §4 Absatz 1 der BBhV.