Gute Nachrichten für alle Beihilfeberechtigten, ihre Angehörigen und Betreuer:

Die wichtigste – und nach Meinung aller Fachleute längst überfällige – Änderung ist die Anhebung der Einkommensgrenze für Ehegatten von 17 000 € auf 20 000 €. Diese erfreuliche Änderung gilt ab dem 01.01.2021. Wie bisher überprüfen die Beihilfestellen jeweils zum Jahresanfang die Beihilfeberechtigung der Ehegatten. In der Regel ist dazu das Einkommen des Ehegatten durch den Steuerbescheid des Vorvorjahres nachzuweisen.

Ausnahme: Gravierende Änderungen der Lebensumstände, z.B. Arbeitslosigkeit.

Außerdem sind seit dem 01.01.2021 auch Untersuchungen und Behandlungen durch nahe Angehörige (z.B. die Ehegattin, den Ehegatten, die Lebenspartnerin, den Lebenspartner, die Eltern oder die Kinder) als medizinische Leistungen beihilfefähig und dürfen entsprechend in Rechnung gestellt werden. Bisher wurden nur die von ihnen ausgestellten Rezepte erstattet.

Ganz auf der sicheren Seite sind alle Betroffenen mit dem Komplett-Service der Medirenta. Denn deren Fachleute berücksichtigen selbstverständlich alle aktuellen Änderungen bei den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen und sind stets auf dem neuesten Stand – bundesweit.