Externe Delegation geglückt – Erfolg eines Berufsbetreuers
Gute Argumente und Hartnäckigkeit führten zum Erfolg. Ein Betreuer darf einen externen Dienstleister mit der Abwicklung der Kranken- und Pflegekosten für seinen Betreuten auf dessen Kosten beauftragen – mit ausdrücklicher Zustimmung des Betreuungsgerichts.