Wichtige Änderungen im Bundesbeihilferecht – HIV-Präexpositionsprophylaxe
Gute Nachrichten für alle Beihilfeberechtigten, ihre Angehörigen und Betreuer! Aufwendungen für eine HIV-Präexpositionsprophylaxe sind für Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, beihilfefähig. Dies gilt sowohl für ärztliche Beratungen zu Fragen der medikamentösen Präexpositionsprophylaxe zur Verhütung einer Ansteckung mit HIV als auch für Untersuchungen, die bei der Anwendung der für [...]