Wichtige Änderungen im Beihilferecht in Baden-Württemberg
Die Neuregelung des Art. 2, Nr.3 des Landesbeamtengesetzes Hinsichtlich der Einkommensgrenze der Ehegatten bzw. Lebenspartner eines beihilfeberechtigten Beamten gibt es zwei entscheidende Neuerungen: 1. Der § 78 Abs. 1a in der Fassung bis zum 31.12.2020 legt die Einkommensgrenze in Art. 16 Nr. 2 rückwirkend zum 1. Januar 2013 auf 18 000 Euro jährlich fest. [...]