Werden Beihilfeberechtigte schlechter gestellt?

Vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 wird ein befristeter Zuschlag zur Pflegeversicherung erhoben. Gedacht zur Bewältigung der finanziellen Folgen der Corona-Pandemie, speziell zur Finanzierung des Rettungsschirms im Bereich der besonders belasteten Pflege, hat der Gesetzgeber diesen Zuschlag zum eigentlichen Pflegeversicherungsbeitrag eingeführt.

Im Wesentlichen soll damit der gestiegene Personalaufwand, die Schutzausrüstung für die Pflegenden, Corona-Tests und ein Ausgleich für die Minderbelegung der Pflegeeinrichtungen während der Pandemie bezahlt werden.

Für Versicherte ohne Beihilfeanspruch beträgt dieser Zuschlag monatlich 3,40 Euro, wovon der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt. Für Versicherte mit Beihilfeanspruch beträgt der Zuschlag hingegen satte 7,30 Euro. Wie erklärt sich das?

Die Höhe des Zuschlags ergibt sich aus der Zahl der Versicherten in der privaten Pflegeversicherung, ca. 9,2 Millionen Menschen. Der Kostenanteil dieser Gruppe beträgt 480 Millionen Euro (530 Millionen Ausgaben für den Rettungsschirm In den Jahren 2020/21 minus 50 Millionen Minderausgaben vor allem durch die verringerte Inanspruchnahme von Pflegediensten).
Leistungsempfänger in der Pflegepflichtversicherung haben zu 75% einen Beihilfeanspruch. Da die Kosten des Pflege-Rettungsschirms nach der Zahl der Leistungsempfänger verteilt werden, hat diese Gruppe die größte Belastung zu tragen.

Dies mag Einzelnen ungerecht erscheinen, als nicht geringen Trost sollte man aber bedenken, dass angestellte Durchschnittsverdiener in der Sozialen Pflegeversicherung mehr als das Doppelte zahlen müssen.