Beihilfe ist für gesetzlich Versicherte selten ein Thema. Das kann sich schlagartig ändern. Wenn der beihilfeberechtigte Partner oder ein Elternteil stirbt, mit vielen Konsequenzen.

Ein Beispiel aus der Praxis: Der behinderte Sohn eines verstorbenen Beihilfeberechtigten erhält Waisengeld zugesprochen. Er lebt in einer Pflegeeinrichtung und ist gesetzlich krankenversichert. Ab sofort ist er selbst beihilfeberechtigt. Die Pflegekasse trägt jetzt bei allen Leistungen, die über die Regelungen gemäß SGB Xll (Hilfe zur Pflege nach dem Behindertenrecht) hinausgehen nur noch 50 Prozent der Kosten. Was vorher automatisch abgerechnet wurde, muss jetzt anteilig beantragt und eingereicht werden. Darauf muss die Einrichtung hingewiesen werden und der ggf. bestellte Betreuer ist in der Pflicht.

Wichtig ist, zu wissen, welche Ansprüche man hat und wie diese geltend zu machen sind. Neben den finanziellen Aspekten gilt es viele Formalitäten und Bestimmungen zu kennen und zu beachten. Hilfreiche Informationen findet man z.B. auf www.daspflegeportal.de oder direkt bei einer erfahrenen Beihilfeberatung wie Medirenta.