Der fünfte Dezember ist der internationale Tag des Ehrenamts, da liegt es nahe, auch eine andere große Gruppe für ihr Engagement und ihre Hilfsbereitschaft lobend zu erwähnen: Alle, die im Rahmen der sogenannten Nachbarschaftshilfe ihren Mitmenschen zur Seite stehen und helfen.

Nachbarschaftshilfe – was ist das eigentlich?

Eine genaue Definition der Nachbarschaftshilfe gibt es nicht, letztendlich handelt es sich um eine unentgeltliche Hilfeleistung in der unmittelbaren Wohnumgebung. Typische Formen der Nachbarschaftshilfe sind

  • Hilfe beim Einkaufen
  • Einfache Unterstützung im Haushalt
  • Hilfe bei der Gartenarbeit
  • Hilfe bei handwerklichen Tätigkeiten
  • Gemeinsame Pflege von Hobbys oder Begleitung bei Ausflügen
  • Pflegen von sozialen Gedanken, Gesprächsrunden
  • Begleitung bei Spaziergängen, eventuell Ausführen von Hunden
  • Unterstützung in der Mobilität, etwa mit dem Betreffenden zum Arzt fahren
  • Blumen gießen und Pakete entgegennehmen

Speziell ältere Mitbürger sind ja oft auf eine solche Hilfeleistung angewiesen, und mit dem Grad der Gebrechlichkeit und der Pflegebedürftigkeit steigt naturgemäß der Bedarf an Unterstützung.

Vertrauen ist das A und O

Nachbarschaftshilfe bei Pflegebedürftigen besteht in der Regel aus einfachen Unterstützungsleistungen beim Aufstehen oder Zubettgehen, beim Essen und Trinken, beim An- und Ausziehen und bei der Körperpflege. Hierbei kommt man sich im wahrsten Sinne des Wortes physisch und psychisch sehr nah, so viel Intimität muss für beide Seiten in Ordnung sein.

Grenzen der Nachbarschaftshilfe

Wo geholfen wird, können auch Fehler gemacht werden. Deshalb ist es wichtig, auch über Haftungsfragen nachzudenken. Als Helfer ist man vor Schadenersatzansprüchen im Prinzip gut geschützt. Wichtig ist dabei, dass die Hilfe freiwillig erfolgt, das heißt, man hat die Hilfeleistung selbst angeboten oder wurde darum ge­be­ten. Und sie muss natürlich unentgeltlich erfolgen. Eines sollte der Helfer unbedingt beachten: Bei fahrlässigen Gefälligkeitsschäden muss letztendlich derjenige für den Schaden aufkommen, dem geholfen wurde. Um unnötigen Ärger für alle zu vermeiden, sollte der Helfer prüfen, ob in seiner privaten Haftpflichtversicherung Gefälligkeitsschäden mit eingeschlossen sind.

Vorsicht Fallen!

Schlimm kann gut gemeinte Hilfe ausgehen, wenn größere Summen auf dem Spiel stehen, und die Grenze der einfachen Fahrlässigkeit in Richtung grob fahrlässig oder sogar Vorsatz überschritten wird. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der wohlmeinende Nachbar/Freund für das demente Ehepaar die Krankenkostenabrechnung mitsamt der Beihilfeeinreichung übernimmt. Hier ist es schon vorgekommen, dass der gutmütige Helfer von den Erben seiner Nachbarn/Freunde auf tausende von Euro verklagt wurde, weil er Fristen versäumt und Erstattungsmöglichkeiten übersehen hatte – was im Übrigen kein Wunder ist angesichts des Paragraphen-Dschungels der Beihilfevorschriften.

Fazit

In einer Gesellschaft mit immer mehr hilfsbedürftigen und auf Betreuung und Pflege angewiesenen Menschen kommt der Nachbarschaftshilfe in diesem Bereich eine stetig wachsende Bedeutung zu. Sie ergänzt die familiäre und professionelle Unterstützung älterer und pflegebedürftiger Menschen und in ihr drückt sich aufs Schönste Solidarität mit den Schwächeren und Fürsorge für Bedürftige aus.