Mit den beiden Hauptzielen „Gesellschaftliche Aufwertung der Pflegeberufe“ und „Gewinnung und Verbleib im Pflegeberuf zu verbessern“, also dem Versuch, den Pflegeberuf deutlich attraktiver zu machen, ist die sogenannte Tariftreueregelung angetreten.
Pflegeeinrichtungen und -dienste sollen demnach nur noch zur Versorgung zugelassen werden, wenn sie ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif, analog der Höhe eines Tarifvertrags oder mindestens nach dem Durchschnitt der regional geltenden Tariflöhne (Regional übliches Entgeltniveau) bezahlen.
Und in der Tat, Stand 31. August haben nach einer aktuellen Mitteilung des Bundesverbandes der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) rund 90% aller Altenpflege-Einrichtungen die von der Regierung zum 1. September geforderte Rückmeldung zur Tariftreue abgegeben.
So erfreulich das ist, ein Wermutstropfen bleibt: Die höhere Bezahlung der Pflegekräfte geht einher mit einer stärkeren Belastung der Pflegebedürftigen. Denn „Die Politik hat es versäumt, die tarifliche Bezahlung von Pflegekräften – die wir natürlich begrüßen – auch vernünftig gegenzufinanzieren“, so Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK.

Bedauerlich: Steigender Eigenanteil in der stationären Pflege

Viele Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen und gerade auch betroffene Angehörige machen sich oft ein falsches Bild oder gar kein Bild von den Kalkulationsgrundlagen der monatlichen Pflegeheimkosten. Denn diese sind keine feststehende Summe für den gesamten Heimaufenthalt samt Pflege, sondern setzen sich aus unterschiedlichen Kalkulationsansätzen (Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten) für verschiedene Leistungen des Heimträgers zusammen. So kann es leider immer wieder zu Steigerungen bei den sogenannten Eigenanteilen kommen.

Und so stellt der vdek, der Verband der Ersatzkassen, in seiner Auswertung vom Juli dieses Jahres fest, dass die Eigenanteile, die Pflegebedürftige in Pflegeheimen für pflegebedingte Anwendungen, für Unterkunft und Verpflegung sowie an Investitionskosten aus eigener Tasche zahlen müssen, seit Beginn des Jahres gestiegen sind. Untersucht wurden die Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit den Pflegeeinrichtungen des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) im Zeitraum vom 1. Januar bis 1. Juli 2022. Leider hat sich auch gezeigt, dass die seit Jahresbeginn geltende gesetzliche Regelung, wonach sich die Pflegekassen mit einem nach Aufenthaltsdauer gestaffelten Leistungszuschlag an den Pflegekosten (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) beteiligen, nur bei längeren Aufenthalten eine spürbare Entlastung bringt.

Als Gründe für die Kostensteigerungen werden die Refinanzierung gestiegener Löhne und steigende Lebenshaltungs- und Energiekosten genannt. Der gesetzliche Zuschlag hingegen bezieht sich lediglich auf die pflegebedingten Aufwendungen und nicht auf die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten.
Hier müsse dringend eine nachhaltige politische Lösung gefunden werden, fordert der vdek, ähnlich äußern sich auch der VdK und die Stiftung Patientenschutz.


Auf der sicheren Seite: Die Mandanten der Medirenta

Als Mandant bei Medirenta, in der Regel Privat- oder GKV-Versicherte mit Beihilfeanspruch, meist Beamte und deren Angehörige, kann man sich bei diesem Thema beruhigt zurücklehnen. Denn die Krankenkostenabrechnungs-Spezialisten aus Berlin kümmern sich darum, dass ihre Mandanten in der vollstationären Pflege aus Fürsorgemitteln je nach Familieneinkommen ergänzende Beihilfeleistungen bekommen. Eine Erhöhung der UVI-Kosten wirkt sich zwar stets auf den monatlichen Eigenanteil aus, jedoch wird dies dem Einkommen wieder gegenübergestellt, und damit können sich die Ansprüche aus den ergänzenden Beihilfeleistungen dann ebenfalls erhöhen. Der große Vorteil einer Mandantschaft bei Medirenta: Betroffene müssen sich nicht selbst mit der spröden Materie herumschlagen, sondern können auf die Kompetenz und Erfahrung ihres Beihilfeberaters vertrauen.