Der Landtag in Schleswig-Holstein hat zwei wichtige Gesetzentwürfe zur Beamtenbesoldung verabschiedet. Zum einen wird der Tarifabschluss der Landesangestellten vom letzten Herbst mit einer Einmalzahlung von 1.300 € und 2,9 % mehr Gehalt zum 1. Mai 2022 übernommen. Außerdem werden sowohl die ungeliebte Besoldungsgruppe A 5 wie auch die Erfahrungsstufe 1 der Besoldungsordnung A 6 getilgt, und der Familienzuschlag wird um 40 € erhöht.

Besonders erfreulich: Beamte mit zwei oder mehr Kindern sollen künftig eine höhere Beihilfe erhalten!
Im Einzelnen: Der Bemessungssatz nach § 6 BhVo wird mit Wirkung vom 1. Mai für Ehegattinnen und -gatten und eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern auf 90 % angehoben. Bei drei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern gilt dann für alle Kinder der Bemessungssatz von 90 %.

Das gilt allerdings nicht im Bereich Pflege, hier bleibt es bei 70 % für Elternteile und 80 % für die Kinder. Die nötigen Anpassungen werden von der zuständigen Beihilfestelle, dem Dienstleistungszentrum Personal SH (DLZP), automatisch vorgenommen. Man sollte allerdings seinen Versicherungsschutz entsprechend anpassen und diese Änderung dem DLZP mitteilen.

Die Änderungen beim Selbstbehalt sind bereits rückwirkend seit 1. Januar 2022 in Kraft, alle anderen Bestimmungen gelten ab 1. Mai 2022.

Laut Landes-Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) reagiert Schleswig-Holstein damit als erstes Bundesland auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die „Amtsangemessenheit“ der Beamtenbezüge angemahnt hatte.