Im aktiven Dienst

Im aktiven Dienst genießen die Soldaten die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Daher beschäftigen sich aktive Soldatinnen und Soldaten meist nicht näher mit dem Thema Gesundheitskosten. Ihre Familien aber haben Anspruch auf Beihilfe, soweit sie nicht sozialversicherungspflichtig sind oder eine Einkommensgrenze* nicht überschreiten. Ehepartner können dann zu 30% und Kinder zu 20% privat krankenversichert werden, den Rest übernimmt die Beihilfe.

Wer macht die Abrechnungen?

Angesichts der zunehmenden Zahl von Auslandseinsätzen wird die rechtzeitige Vorsorge immer wichtiger. Als Hauptanspruchsberechtigte sollten Soldaten unter anderem unbedingt an Vollmachten für ihre Angehörigen denken, damit auch während der Abwesenheit die nötigen Anträge gestellt und Formulare unterschrieben werden können. Darüber hinaus kann es auch bei den beihilfeberechtigten Angehörigen zu Situationen kommen, in denen unser Beihilfe-Beratungsteam mit seinem Komplett-Service die optimale Lösung für ihre Abrechnungsvorgänge darstellt. Ein erster Schritt in diese Richtung ist unser Notfall-Tarif. Lassen Sie sich unverbindlich beraten.

Wohlverdient in Pension

Erst nach der Pensionierung sind auch die ehemaligen Berufssoldaten selbst beihilfeberechtigt. Dann kommen neue Themen auf sie zu, einschließlich der damit verbundenen, oft komplexen Herausforderungen bei der Abrechnung von Kranken- und Pflegekosten.

* Die dynamische Einkommensgrenze

Für Mitglieder des Deutschen Bundeswehr-Verbandes