Einfach kann jeder.

Die meisten aktiven Beamten sind im Umgang mit Formalitäten und komplexen Sachverhalten für die Beihilfe der Beamten geübt. Zudem können sie sich auf der Dienststelle mit anderen Betroffenen austauschen. Beihilfe- und Krankenkostenabrechnungen mit Belegen im überschaubaren Umfang sind für den Einzelnen kaum eine Herausforderung.

Wissen, was Recht ist.

Was müssen Beamte beachten?

Ämter und Behörden richten sich immer nach den aktuellen Bestimmungen. Was gestern galt, hat sich heute geändert. Das bedeutet für Beihilfeberechtigte und deren Familien, dass sie ihr Wissen über die für sie gültigen Bestimmungen zur Beihilfe immer wieder auffrischen sollten, um vor unliebsamen Überraschungen sicher zu sein.

Die Beihilfe setzt für die verschiedenen Gruppen der berechtigten Beamten unterschiedliche Rahmenbedingungen. Trotzdem gilt: Gleiches Recht für alle. Das aber durchzusetzen, erfordert von den Beamten nicht nur die komplette Übersicht über die wesentlichen Bestimmungen und die aktuelle Rechtsprechung, sondern auch Fachkenntnisse im Detail, um Belege prüfen und Beihilfe-Bescheide vergleichen sowie ggf. erfolgreich Widersprüche einlegen zu können.

Entlastung gefällig?

Sobald sich die persönliche Situation grundlegend verändert, sei es durch Familiengründung oder Pension, gelten sowohl bei den Rechtsgrundlagen zur Beihilfe als auch bei der PKV vom Bisherigen abweichende Bedingungen. Oder es treten gesundheitliche Herausforderungen auf, und mit dem Aufwand der Abrechnungen steigt die Belastung, auch die finanzielle. Neue Bestimmungen, Rechte und Pflichten müssen beachtet werden und Erstattungen sind daraufhin zu prüfen. Wer sicher gehen will, alles bestmöglich auszuschöpfen, kann auf den Komplett-Service der MEDIRENTA vertrauen. Wir unterbreiten Ihnen gern ein verbindliches Angebot.

Sicherheit und Vertrauen.

Schwerwiegende Erkrankungen bis hin zur Pflegebedürftigkeit sind schon an sich eine große Belastung für die Betroffenen und ihre Angehörigen. Fachkliniken, Kuren, Reha, Heil- und Hilfsmittel – und dann noch die Übersicht behalten bei den Kostenerstattungen? Wer übernimmt, wenn die beihilfeberechtigte Person – z.B. durch einen Unfall – selbst dazu nicht in der Lage ist? Vorsorge zu treffen, die Handlungsfähigkeit zu sichern und sich auf die Genesung zu konzentrieren ist viel leichter, wenn man sich durch einen kompetenten und umsichtigen Dienstleister vertreten lässt: Wir entlasten Sie von allen Vorgängen rund um die Krankenkostenabrechnungen, Pflege- und Gesundheitsaufwendungen.

MEDIRENTA bietet Privatversicherten, Beamten und deren Angehörigen seit rund 40 Jahren einen Komplett-Service, der weit mehr umfasst als die reine Beratung. Denn MEDIRENTA vertritt als Beihilfeberater die Interessen der Mandanten gegenüber sämtlichen Kostenträgern im Gesundheitswesen – der privaten Krankenversicherung, der Beihilfestelle, der Pflegeversicherung, dem Pflegeheim, den Ärzten und Apotheken usw.

Die Mandanten der MEDIRENTA schicken schlicht alles, was ihre Krankenkosten betrifft – Arztrechnungen, Bescheide, Anträge, Belege etc.–, an die Spezialisten in Berlin. Alles Weitere erledigt das Beihilfeteam dort, bis hin zu außergerichtlichen Widersprüchen.

Die Arbeit des Beihilfeberaters lässt sich am besten mit der des Steuerberaters vergleichen, wobei der Beihilfeberater seine Tätigkeit im Bereich des Beihilfe- und Krankenversicherungsrechts ausübt.
MEDIRENTA ist als Rechtsdienstleister gerichtlich zugelassen und selbstverständlich bundesweit tätig.

Kurz und knapp.

Wer gehört zur Berufs-Gruppe der Beamten?

Landesbeamte, Bundesbeamte, Finanzbeamte, Polizeibeamte, Beamte der Feuerwehr, Berufssoldaten, Postbeamte, Beamte der Deutschen Bahn, verbeamtete Lehrer,  Justizvollzugsbeamte, Justizverwaltungsbeamte, Kommunalbeamte, Beamte der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, Beamte auf Widerruf (Beamtenanwärter/ Referendare) und einige mehr. Beamter ist nur, wer förmlich ernannt wurde und eine Ernennungsurkunde erhalten hat. Beamte haben keinen Arbeitsvertrag, sondern werden „in Dienst gestellt“.

Was ist Beihilfe?

Der Staat ist grundsätzlich für das Wohl seiner Beamten verantwortlich. Das gilt insbesondere in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen. Man könnte sagen, die staatliche Variante der Krankenversicherung heißt Beihilfe. Der Dienstherr übernimmt für Beihilfeberechtigte einen Teil der Kosten im Krankheitsfall. Das gilt auch für nicht berufstätige Familienangehörige von Beamten.

Die Beihilfe durch den Dienstherrn trägt dabei nicht die gesamten Kosten, sondern auf Grundlage der jeweils geltenden Bestimmungen (Beihilfe ist Ländersache, neben deren Bestimmungen gibt es die Beihilfe des Bundes und Sonderfälle wie z.B. für die Beamten von Post und Bahn) in der Regel 50 % für den aktiven Beamten. Für Ehepartner und Kinder sind es meistens 70 bzw. 80%.