Treffen Sie Vorsorge!

Viele Beihilfeberechtigte kennen sich mit den komplizierten Bedingungen der Krankenkostenabrechnungen ganz gut aus, ihre Angehörigen dagegen eher nicht. Anträge sind zu stellen, Verordnungen und Belege zu prüfen, bei Zahlungen und Kostenerstattungen gilt es, die Übersicht zu behalten. Besonders in Notsituationen wie einem Unfall oder plötzlicher schwerer Erkrankung bis hin zur Handlungsunfähigkeit des Anspruchsberechtigten sind die Angehörigen meist völlig überfordert.

Land unter!

Familien, in denen ein Angehöriger zum Pflegefall geworden ist, haben mit der täglichen Pflege schon genug um die Ohren. Wenn dann zur Pflege noch der ganze Schriftverkehr mit der Beihilfestelle, der privaten Kranken- und der Pflegeversicherung kommt, ist schnell Land unter.

Wer bezahlt was und wie viel?

Die Beihilfestelle, die private Krankenversicherung und die Pflegekasse sind für Kostenerstattungen zuständig. Verordnungen und Abrechnungen müssen erstattungsfähig ausgestellt sein. Aber jede persönliche Situation ist anders. Erstattungsansprüche können sich ändern, Ansprechpartner wechseln: Man muss wissen, an wen man sich wendet. Aber wie kann man prüfen, was einem wirklich zusteht?

Echte Entlastung für pflegende Angehörige!

Überlassen Sie das gesamte Abrechnungsprozedere unserem erfahrenen Fachleuten. Auf unsere Kompetenz und unsere Erfahrung aus rund 40 Jahren als  Rechtsdienstleister können Sie vertrauen. Bei uns sind Sie und Ihre Angehörigen in besten Händen – bundesweit.