Die Abrechnung von Pflegekosten kann für beihilfeberechtigte Beamte zu einer großen Herausforderung werden. Zumeist sind hier aber auch die Angehörigen oder Dritte gefordert, da die Betroffenen selbst nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten in diesem Bereich zu überschauen oder gar zu regeln. Als Pflegeberater, Berufsbetreuer, Sozialberater oder auch Debitorenbuchhalter von Pflegeeinrichtungen, erfahren Sie aus erster Hand, wenn Ihre Betroffenen dabei sind, sich in den Vorgängen zu verirren.
Dieses Seminar gibt einen vertiefenden Überblick über die Besonderheiten, die in diesen Fällen zu beachten sind und geht auch auf die Besonderheiten des Bundes und der Länder ein. Es vermittelt den Teilnehmer*innen anhand praktischer Ansätze das Wissen über wichtige Leistungen im Zusammenhang mit der Pflege und zeigt auch anhand der zugehörigen Verwaltungsvorschriften, worauf Antragsteller in ihrer Pflegekostenabrechnung achten sollten. Das Verfahren der Antragstellung wird hierbei begleitend dargestellt.
- Definition „Beihilfe“
- Rechtsgrundlagen und Richtlinien
- Definition „Heilfürsorge“
- Abgrenzung von Beihilfe und Heilfürsorge
- Zusammenspiel von Beihilfe und Heilfürsorge mit der PPV und SPV
- Verpflichtungen der Berechtigten aufgrund der Gesetzeslage (Pflichten nach SGB V und SGB XI)
- Beihilferechte im Überblick
- Ansprüche für Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Angehörige.
- Stufen der Bemessungssätze/ Abweichungen
- Ablauf der Antragstellung:
- Besonderheiten der bundeslandspezifischen Beihilferegelungen, der Satzungen der PBeaKK und der KVB im Vergleich untereinander sowie gegenüber der PPV/ SPV
Dauer : 1-2 Tage
Termine : Auf Anfrage
Ort : in unseren Schulungsräumen, bei Bedarf auch in Ihrem Hause
Kosten : entsprechend unserer aktuellen Schulungspreisliste
Zielgruppe: Pflegeberater, Berufsbetreuer, Sozialberater, Debitorenbuchhalter von Pflegeeinrichtungen
Erfreulich, aber …
Unsere Seminare erfreuen sich einer so großen Nachfrage, dass neue Anfragen frühestens ab April 2025 berücksichtigt werden können.