Krankenkosten können für beihilfeberechtigte Beamte zu einer großen Herausforderung werden. Denn schon während des Genesungsprozesses gilt es hier, Rechnungen zu prüfen, die Erstattungen gegenüber den Kostenträgern geltend zu machen und sich durch das Beihilferecht zu bewegen. Doch nicht nur die beihilfeberechtigten Beamten haben hier Informationsbedarf. Auch Angehörige, Berufsbetreuer, Sozialberater, Pflegeberater, Einrichtungsleiter, Beihilfestellen und Mitarbeiter für QM und Revision agieren auf denselben Rechtsgrundlagen und lassen sich regelmäßig aus- und weiterbilden.
Dieses Seminar wird immer auf ein Landesrecht oder das Bundesrecht ausgerichtet und vermittelt den Teilnehmer*innen anhand praktischer Ansätze das Grundwissen über wichtige Leistungen dieses Beihilferechts.
Es gibt Einblick in die Ansprüche, die beihilfeberechtigte Personen gegenüber ihrem Dienstherrn geltend machen können und zeigt auch anhand der zugehörigen Verwaltungsvorschrift, worauf Antragsteller in ihrer Krankenkostenversorgung achten sollten. Das Verfahren der Antragstellung wird hierbei begleitend dargestellt.
Inhalt:
- rechtliche Grundlagen
- Anspruchsvoraussetzungen
- Ermittlung von Bemessungssätzen
- Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
- Leistungsbereich Krankenkosten
- Leistungsbereich Pflegekosten
- Leistungsbereich in sonstigen Fällen
- Leistungsumfang, Verfahren
Dauer : 2 Tage
Termine : Auf Anfrage
Ort : in unseren Schulungsräumen, bei Bedarf auch in Ihrem Hause
Kosten : entsprechend unserer aktuellen Schulungspreisliste
Zielgruppe: Beihilfeberechtigte Personen und deren Angehörige, Berufsbetreuer, Sozialberater, Pflegeberater, Einrichtungsleiter, Beihilfestellen, Mitarbeiter für QM und Revision
Erfreulich, aber …
Unsere Seminare erfreuen sich einer so großen Nachfrage, dass neue Anfragen frühestens ab April 2025 berücksichtigt werden können.