Glückliches Sachsen?
Im aktuellen Gesetzentwurf der sächsischen Staatsregierung „Viertes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Viertes Dienstrechtsänderungsgesetz – 4. DRÄndG)“ wird verfügt, dass ab 1. Januar 2024 Beamte mit mindestens zwei Kindern 90 Prozent und die Kinder sowie berücksichtigungsfähige Ehegatten 100 Prozent Beihilfe in Krankheitsfällen erhalten sollen. Genau genommen soll eine Erhöhung des in § 80 SächsBG [...]