Beihilfefähige Höchstbeträge für Heilmittel werden angepasst
Die gute Nachricht für Beihilfeberechtigte! Das Bundesverwaltungsamt hat im Vorgriff auf die Änderungen der Bundesbeihilfeverordnung zum 1. Januar 2022 einige Verbesserungen bekannt gegeben. Neu ist für uns die Anpassung des Heilmittelverzeichnisses. Nach § 23 Anlage 9 sind ja Aufwendungen für ärztlich oder zahnärztlich verordnete Heilmittel beihilfefähig. Dies gilt für alle im Leistungsverzeichnis [...]