Verbesserte Pflegeleistungen – Teil 3 – Neuer Pflegezuschlag!
Ab dem 1.1.2022 gibt es einen gestaffelten Zuschlag zur vollstationären Pflege und die Umwandlung von Entlastungsleistungen in Sachleistungen (sog. 40%-Regel)
Ab dem 1.1.2022 gibt es einen gestaffelten Zuschlag zur vollstationären Pflege und die Umwandlung von Entlastungsleistungen in Sachleistungen (sog. 40%-Regel)