Baden-Württemberg: Die Richtung stimmt!

In Baden-Württemberg wird ab dem 1. Januar 2023 für berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner, Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern und Versorgungsempfänger*innen der Beihilfebemessungssatz wieder auf 70 % erhöht. Besonders erfreulich für Beihilfeberechtigte: Die durch das Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 erfolgte Absenkung der Beihilfebemessungsätze für ab 1. Januar 2013 eingestellte Beamtinnen und Beamte [...]