Verbesserte Pflegeleistungen – Teil 2 – Neue Höchstsätze!

Besonders hervorzuheben sind die neuen Höchstsätze bei Sachleistungen nach §36 SGB XI und für die Kurzzeitpflege nach §42 SGB XI. Der Höchstsatz für den Hausnotruf wird von 23 € auf 25,50 € erhöht.