Vorsicht vor Verjährung

Gerade für Beihilfeberechtigte ist das Thema „Fristen“ von entscheidender Bedeutung. Und „Verjährung“ ganz allgemein bedeutet, dass eine Frist abläuft und man danach keine Möglichkeit mehr hat, seine Ansprüche durchzusetzen. Die Ansprüche aus der sozialen Pflegepflichtversicherung erlöschen mit einer Frist von 4 Jahren, für die private Pflegeversicherung gelten hingegen lediglich 3 Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt [...]