Verbesserte Pflegeleistungen – Teil 3 – Neuer Pflegezuschlag!
Ab dem 1.1.2022 gibt es einen gestaffelten Zuschlag zur vollstationären Pflege und die Umwandlung von Entlastungsleistungen in Sachleistungen (sog. 40%-Regel)
Ab dem 1.1.2022 gibt es einen gestaffelten Zuschlag zur vollstationären Pflege und die Umwandlung von Entlastungsleistungen in Sachleistungen (sog. 40%-Regel)
Besonders hervorzuheben sind die neuen Höchstsätze bei Sachleistungen nach §36 SGB XI und für die Kurzzeitpflege nach §42 SGB XI. Der Höchstsatz für den Hausnotruf wird von 23 € auf 25,50 € erhöht.
Gute Nachrichten für alle Beihilfeberechtigten, ihre Angehörigen und Betreuer: Verbesserte Pflegeleistungen ab 1.1.2022 Pünktlich zum neuen Jahr tritt eine ganze Reihe von Änderungen bei den Pflegeleistungen ein. Erweiterung der Pflegeleistungen aus dem SGB V: zusätzlich zur Behandlungspflege und allen anderen Leistungen zur Nachversorgung nach einem Krankenhausaufenthalt gibt es nun [...]