Wichtige Änderungen im Bundesbeihilferecht – Sozialmedizin

Die wesentlichen Auswirkungen der Neunten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) Gute Nachrichten für alle Beihilfeberechtigten, ihre Angehörigen und Betreuer: Aufwendungen für Sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen nach stationären Behandlungen sind für chronisch kranke oder schwerstkranke Personen, die das 14., in besonders schwerwiegenden Fällen das 18. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben, beihilfefähig. Betroffene sollten [...]