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Glückliches Bayern – Antragsfrist für Beihilfe verlängert!

Eine gute Nachricht für alle Beihilfeberechtigten, ihre Angehörigen oder Betreuer in Bayern: Die Einkommensgrenze für die Berücksichtigung von Ehegatten und Lebenspartnern bei der Beihilfe-Abrechnung wurde durch die Änderung des Art. 96 Absatz 1 BayBG von 18 000 € auf 20 000 € erhöht. Maßgeblich sind wie bisher der Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 [...]

7. Januar 2021|Meldungen|
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