Gute Nachrichten für alle Beihilfeberechtigten, ihre Angehörigen und Betreuer:
Verbesserte Pflegeleistungen ab 1.1.2022
Pünktlich zum neuen Jahr tritt eine ganze Reihe von Änderungen bei den Pflegeleistungen ein.
Sie betreffen sowohl Leistungen nach SGB XI wie auch Erweiterung der Pflegeleistungen aus dem SGB V.
Besonders hervorzuheben sind die neuen Höchstsätze bei Sachleistungen nach §36 SGB XI und für die Kurzzeitpflege nach §42 SGB XI.
Die neuen Höchstsätze:
- Der Höchstsatz für den Hausnotruf wird von 23 € auf 25,50 € erhöht.
- Ab 1.1.2022 gelten neue Höchstsätze für Sachleistungen nach §36 SGB XI und für die Kurzzeitpflege nach §42 SGB XI.
Sachleistungen erhöhen sich um jeweils 5%:
PG 2 => von 689 € auf 724 €
PG 3 => von 1298 € auf 1363 €
PG 4 => von 1612 € auf 1693 €
PG 5 => von 1995 € auf 2095 € - Der Satz für Kurzzeitpflege wird sogar um 10% angehoben: von 1612 € auf 1774 €.
- Der Satz der Verhinderungspflege bleibt weiterhin bei 1612 €, befindet sich also jemand in Kurzzeitpflege und nutzt beide Töpfe, dann können bis zu 3386 € geltend gemacht werden.
Abrechnungstechnisch ganz auf der sicheren Seite sind alle Betroffenen mit dem Komplett-Service der Medirenta. Denn deren Fachleute berücksichtigen selbstverständlich alle aktuellen Änderungen bei den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen und sind stets auf dem neuesten Stand – bundesweit.