Privatpatienten müssen sich vorrangig selbst über den Umfang ihres Versicherungsschutzes und die mögliche Kostenübernahme informieren.

Zwar besteht eine gesetzliche Pflicht des Arztes auch zur wirtschaftlichen Aufklärung seiner Patienten. Dies gilt allerdings nur, wenn dem Behandler bekannt ist oder zumindest gewichtige Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Krankenkasse die Rechnung nicht vollständig übernehmen wird. Bei Privatpatienten müsse man davon ausgehen, dass diese sich selbst über den Umfang ihres Versicherungsschutzes informieren, denn nur der Patient kenne die mit seiner Versicherung ausgehandelten Bedingungen und die dementsprechende Regulierungspraxis.

Zu diesem Schluss kam das Landgericht Frankenthal in einem Berufungsverfahren (Beschl. v. 23.07.2025, Az. 2 S 75/25).

Fazit: Ein Arzt muss grundsätzlich seine Patienten nicht darüber informieren, ob die Kosten einer anstehenden Operation von der privaten Krankenversicherung übernommen werden. Das muss der Patient schon selbst.   

Als Mandant der MEDIRENTA hat man jederzeit die Möglichkeit, die geplante Maßnahme vor deren Durchführung mit seinem/r Sachbearbeiter/in zu besprechen und sich entsprechend beraten zu lassen.