Gute Nachrichten für alle Beihilfeberechtigten, ihre Angehörigen und Betreuer:

Seit dem 01.01.2021 werden Aufwendungen für Begleitpersonen bei stationärer Krankenhausbehandlung als beihilfefähig anerkannt.

Sollte die Anwesenheit einer Begleitperson medizinisch notwendig sein, so wurden bisher die Kosten nur übernommen, wenn die Unterbringung auch direkt in dem Krankenhaus erfolgte. Nunmehr besteht die Möglichkeit, dass die Unterbringung auch außerhalb erfolgen kann, wenn eine Mitaufnahme in das Krankenhaus nicht möglich ist. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson sind bis zur Höhe für eine Mitaufnahme der Begleitperson im Krankenhaus beihilfefähig.

Abrechnungstechnisch ganz auf der sicheren Seite sind alle Betroffenen mit dem Komplett-Service der Medirenta. Denn deren Fachleute berücksichtigen selbstverständlich alle aktuellen Änderungen bei den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen und sind stets auf dem neuesten Stand – bundesweit.