Gute Nachrichten für alle Beihilfeberechtigten, ihre Angehörigen und Betreuer!

Zwei wichtige Bemessungssätze für die Gewährung von Beihilfe wurden zum 1.1.2021 geändert. Zum einen erhöht sich der Beitragsbemessungssatz während der Elternzeit auf 70 %, und zum anderen wird die zum 19.09.2012 eingeführte Regelung für freiwillig gesetzlich Versicherte wieder aufgehoben.

Nach dieser belief sich der Bemessungssatz für alle, die nicht in die Übergangsregelung fielen, auf lediglich 70%.
Nun wurde der Beitragsbemessungssatz in Höhe von 100 % für beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, wieder eingeführt.
Eine Erhöhung des Bemessungssatzes auf 100 % erfolgt aber nur dann, wenn eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu den betreffenden Aufwendungen erfolgt, denn die Leistungen und Erstattungen der Krankenkasse sind anzurechnen.

Abrechnungstechnisch ganz auf der sicheren Seite sind alle Betroffenen mit dem Komplett-Service der Medirenta. Denn deren Fachleute berücksichtigen selbstverständlich alle aktuellen Änderungen bei den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen und sind stets auf dem neuesten Stand – bundesweit.