Gute Nachrichten für alle Beihilfeberechtigten, ihre Angehörigen und Betreuer!

Für Fahrtkosten bei Rehabilitationsmaßnahmen und Aufwendungen für Begleitpersonen gibt es verbesserte Regelungen.

Diese gelten bei ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen in wohnortnahen Einrichtungen, hier entfällt die bisherige Beschränkung der Fahrtkosten auf 200 Euro, stattdessen sind nachgewiesene Fahrtkosten bis zu 10 Euro pro Behandlungstag für die Hin- und Rückfahrt beihilfefähig, sofern kein kostenloser Transport durch die Einrichtung erfolgt.

Allerdings sind Taxikosten bei Rehabilitationsmaßnahmen nur bei gutachterlich bestätigter medizinischer Notwendigkeit beihilfefähig.

Medirenta informiert! Bundesbeihilfe_Fahrtkosten

Die prozentuale Begrenzung für Unterkunftskosten für Begleitpersonen entfällt. Die Aufwendungen sind allerdings nur beihilfefähig, wenn die medizinische Notwendigkeit einer Begleitung gutachterlich bestätigt wird.

Abrechnungstechnisch ganz auf der sicheren Seite sind alle Betroffenen mit dem Komplett-Service der Medirenta. Denn deren Fachleute berücksichtigen selbstverständlich alle aktuellen Änderungen bei den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen und sind stets auf dem neuesten Stand – bundesweit.