Gute Nachrichten für alle Beihilfeberechtigten, ihre Angehörigen und Betreuer!
Aufwendungen für eine HIV-Präexpositionsprophylaxe sind für Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, beihilfefähig.
Dies gilt sowohl für ärztliche Beratungen zu Fragen der medikamentösen Präexpositionsprophylaxe zur Verhütung einer Ansteckung mit HIV als auch für Untersuchungen, die bei der Anwendung der für die medikamentöse Präexpositionsprophylaxe zugelassenen Arzneimittel erforderlich sind.
Die bisherige Ausnahmeregelung, die auf Einzelfallentscheidungen im Rahmen der Fürsorgepflicht beruhte, wurde durch die Aufnahme der HIV-Präexpositionsprophylaxe unter die beihilfefähigen Früherkennungsmaßnahmen und die Vorsorge ersetzt.
Abrechnungstechnisch ganz auf der sicheren Seite sind alle Betroffenen mit dem Komplett-Service der Medirenta. Denn deren Fachleute berücksichtigen selbstverständlich alle aktuellen Änderungen bei den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen und sind stets auf dem neuesten Stand – bundesweit.