Relevante Nachrichten für alle Beihilfeberechtigten, ihre Angehörigen und Betreuer:

Aufgrund einer Umstellung der Krankenhausvergütung in zugelassenen Krankenhäusern auf eine Kombination aus DRG-Fallpauschalen und tagesbezogenem Pflegeentgelt musste die beihilferechtliche Ermittlung des Höchstbetrages für Krankenhausleistungen in Krankenhäusern ohne Zulassung (Privatkliniken) angepasst werden und die Pflegepersonalkosten sind gesondert zu berücksichtigen.

Durch die Einführung des pauschalen Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen ab dem Jahr 2020 sind die bisherigen festen Tagessätze nicht mehr anwendbar und die Vergleichsberechnung für den Höchstbetrag richtet sich nach dem PEPP-Entgeltkatalog (PEPP = Pauschalierendes Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen).
Entscheidend für sowohl die Rechnungslegungen als auch die Vergleichsberechnungen ist, ob es sich um Krankenhaus mit einer Zulassung nach SGB V §108 handelt.

Der pauschale Basisentgeltwert wird auf jeden Fall mit 300,- € angesetzt. Wenn es sich um einen geplanten Klinikaufenthalt handelt, sollte man sich auf jeden Fall vorher gründlich über die Modalitäten informieren.

Abrechnungstechnisch ganz auf der sicheren Seite sind alle Betroffenen mit dem Komplett-Service der Medirenta. Denn deren Fachleute berücksichtigen selbstverständlich alle aktuellen Änderungen bei den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen und sind stets auf dem neuesten Stand – bundesweit.