Gute Nachrichten für alle Beihilfeberechtigten, ihre Angehörigen und Betreuer!

Die Beihilfefähigkeit von Perücken, die aufgrund einer medizinischen Indikation benötigt werden, wurde deutlich verbessert. Denn die Zeiträume für die Neubeschaffungen haben sich verringert. Unterschieden wird zwischen Kunst- und Echthaarperücken. Der Zeitraum für eine erneute Beschaffung wurde bei einer Kunststoffperücke von zwei Jahren auf ein Jahr und bei Echthaarperücken von 4 Jahren auf zwei Jahre verkürzt.

Abrechnungstechnisch ganz auf der sicheren Seite sind alle Betroffenen mit dem Komplett-Service der Medirenta. Denn deren Fachleute berücksichtigen selbstverständlich alle aktuellen Änderungen bei den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen und sind stets auf dem neuesten Stand – bundesweit.