Gute Nachrichten für alle Beihilfeberechtigten, ihre Angehörigen und Betreuer:
Eine wichtige Änderung betrifft die Auslagen für Zahnersatz: Hier sind seit dem 01.01.2021 Aufwendungen für Material- und Laborkosten nunmehr zu 60% beihilfefähig (bisher lediglich 40%).
Zudem wurde die Beihilfefähigkeit für kieferorthopädische Behandlungen Erwachsener erweitert.
Die medizinische Notwendigkeit und die fehlende Behandlungsalternative sowie erhebliche Folgeprobleme sind allerdings weiterhin durch ein Gutachten zu bestätigen. Grundsätzlich sollte bei solchen Behandlungen immer vorher ein Heil- und Kostenplan eingereicht werden. So werden die Eigenanteile einschätzbar, und man weiß, was finanziell auf einen zukommt.
Abrechnungstechnisch ganz auf der sicheren Seite sind alle Betroffenen mit dem Komplett-Service der Medirenta. Denn deren Fachleute berücksichtigen selbstverständlich alle aktuellen Änderungen bei den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen und sind stets auf dem neuesten Stand – bundesweit.